Verwaltungsgerichtshof 89/08/0221

89/08/0221Verwaltungsgerichtshof19.09.1989

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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