Verwaltungsgerichtshof 89/08/0204

89/08/0204Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und die Gegenschrift der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt werden zurückgewiesen.

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