Verwaltungsgerichtshof 89/08/0195

89/08/0195Verwaltungsgerichtshof20.02.1992

Regest

Entgelt Begriff Hausgehilfin Entgelt Begriff Hausgemeinschaft Mindestlohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Begehren auf Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.

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