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89/08/0165•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0165
89/08/0165Verwaltungsgerichtshof18.12.1990
Entgelt Begriff Anspruchslohn Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Kollektivvertrag Sondervereinbarung Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Ablehnung eines Beweismittels Mindestlohn
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- und der mitbeteiligten Vorarlberger Gebietskrankenkasse S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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