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89/08/0147•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0147
89/08/0147Verwaltungsgerichtshof05.03.1991
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm die Beschwerdeführerin zur Nachentrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen in der Höhe von S 4.938,-- verpflichtet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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