Verwaltungsgerichtshof 89/08/0141

89/08/0141Verwaltungsgerichtshof16.10.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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