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89/08/0103•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0103
89/08/0103Verwaltungsgerichtshof12.05.1992
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Sondervereinbarung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der mitbeteiligten Partei in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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