Verwaltungsgerichtshof 89/08/0103

89/08/0103Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Sondervereinbarung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der mitbeteiligten Partei in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.