Verwaltungsgerichtshof 89/08/0102

89/08/0102Verwaltungsgerichtshof13.03.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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