Verwaltungsgerichtshof 89/08/0033

89/08/0033Verwaltungsgerichtshof13.03.1990

Regest

Instanzenzug Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.