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89/08/0022•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0022
89/08/0022Verwaltungsgerichtshof24.04.1990
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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