Verwaltungsgerichtshof 89/08/0016

89/08/0016Verwaltungsgerichtshof22.05.1990

Regest

Sachwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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