Verwaltungsgerichtshof 89/07/0199

89/07/0199Verwaltungsgerichtshof17.05.1990

Regest

Gebühren Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinen Spruchpunkten 2. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.