Verwaltungsgerichtshof 89/07/0197

89/07/0197Verwaltungsgerichtshof02.02.1990

Regest

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung zurückgewiesen.

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