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89/07/0197•Verwaltungsgerichtshof 89/07/0197
89/07/0197Verwaltungsgerichtshof02.02.1990
Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten
Die Beschwerde wird hinsichtlich der Frage der Gesetzmäßigkeit der Abfindung zurückgewiesen.
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