Verwaltungsgerichtshof 89/07/0175

89/07/0175Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Gebühren Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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