Verwaltungsgerichtshof 89/07/0174

89/07/0174Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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