Verwaltungsgerichtshof 89/07/0167

89/07/0167Verwaltungsgerichtshof12.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den mitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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