Verwaltungsgerichtshof 89/07/0154

89/07/0154Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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