Verwaltungsgerichtshof 89/07/0142

89/07/0142Verwaltungsgerichtshof04.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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