Verwaltungsgerichtshof 89/07/0141

89/07/0141Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 landwirtschaftlich genutzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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