Verwaltungsgerichtshof 89/07/0129

89/07/0129Verwaltungsgerichtshof07.11.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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