Verwaltungsgerichtshof 89/07/0124

89/07/0124Verwaltungsgerichtshof04.05.1992

Regest

Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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