Verwaltungsgerichtshof 89/07/0110

89/07/0110Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- zu ersetzen.

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