Verwaltungsgerichtshof 89/07/0102

89/07/0102Verwaltungsgerichtshof04.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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