Verwaltungsgerichtshof 89/07/0083

89/07/0083Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Regest

Amtsbekannte Familienmitglieder Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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