Verwaltungsgerichtshof 89/07/0077

89/07/0077Verwaltungsgerichtshof25.02.1992

Regest

Formerfordernisse Amtsbekannte Familienmitglieder

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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