Verwaltungsgerichtshof 89/07/0044

89/07/0044Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Anforderung an ein Gutachten Besondere Rechtsgebiete Diverses Gutachten Auswertung fremder Befunde Gutachten rechtliche Beurteilung Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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