Verwaltungsgerichtshof 89/07/0030

89/07/0030Verwaltungsgerichtshof30.06.1992

Regest

Verfahrensrecht AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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