Verwaltungsgerichtshof 89/07/0022

89/07/0022Verwaltungsgerichtshof13.06.1989

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1989

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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