Verwaltungsgerichtshof 89/07/0016

89/07/0016Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Regest

Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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