Verwaltungsgerichtshof 89/07/0009

89/07/0009Verwaltungsgerichtshof27.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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