Verwaltungsgerichtshof 89/07/0008

89/07/0008Verwaltungsgerichtshof21.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.