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89/06/0210•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0210
89/06/0210Verwaltungsgerichtshof17.05.1991
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Planung Widmung BauRallg3 Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 9.630,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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