Verwaltungsgerichtshof 89/06/0201

89/06/0201Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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