Verwaltungsgerichtshof 89/06/0198

89/06/0198Verwaltungsgerichtshof20.09.1990

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Binnen 6 Monaten Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1990

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 5 VwGG in Verbindung mit § 73 Abs. 2 und § 66 Abs. 4 AVG 1950 wird die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung des Bauansuchens mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde A vom 24. Mai 1988, Zl. 19-153/9-1988, abgewiesen und dieser Bescheid bestätigt.

Die Marktgemeinde A hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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