Verwaltungsgerichtshof 89/06/0141

89/06/0141Verwaltungsgerichtshof22.02.1990

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Datum

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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