Verwaltungsgerichtshof 89/06/0099

89/06/0099Verwaltungsgerichtshof11.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1990

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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