Verwaltungsgerichtshof 89/06/0085

89/06/0085Verwaltungsgerichtshof13.12.1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Verantwortlichkeit (VStG §9)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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