Verwaltungsgerichtshof 89/06/0076

89/06/0076Verwaltungsgerichtshof26.09.1991

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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