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89/06/0070•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0070
89/06/0070Verwaltungsgerichtshof11.04.1991
Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baubewilligung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der erstmitbeteiligten Parteien auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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