Verwaltungsgerichtshof 89/06/0060

89/06/0060Verwaltungsgerichtshof24.01.1991

Regest

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der belangten Behörde Aufwendungen von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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