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89/06/0035•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0035
89/06/0035Verwaltungsgerichtshof26.09.1991
Planung Widmung BauRallg3
Die Beschwerde der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin und des Zweitbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol anteilsmäßig Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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