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89/06/0025•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0025
89/06/0025Verwaltungsgerichtshof13.12.1990
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Inhalt des Spruches Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 10.618,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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