Verwaltungsgerichtshof 89/05/0239

89/05/0239Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

1. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 27. November 1984, Zl. MA 37-3264/84, wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. November 1988, Zl. MDR-B XXIII-45/88, wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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