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89/05/0239•Verwaltungsgerichtshof 89/05/0239
89/05/0239Verwaltungsgerichtshof29.05.1990
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6
1. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 27. November 1984, Zl. MA 37-3264/84, wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. November 1988, Zl. MDR-B XXIII-45/88, wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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