Verwaltungsgerichtshof 89/05/0196

89/05/0196Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Marktgemeinde Grimmenstein Aufwendungen in der Höhe von S 2.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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