Verwaltungsgerichtshof 89/05/0190

89/05/0190Verwaltungsgerichtshof20.02.1990

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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