Verwaltungsgerichtshof 89/05/0155

89/05/0155Verwaltungsgerichtshof20.02.1990

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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