Verwaltungsgerichtshof 89/05/0140

89/05/0140Verwaltungsgerichtshof26.05.1992

Regest

Bauwich

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt St. Pölten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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