Verwaltungsgerichtshof AW 89/05/0068

AW 89/05/0068Verwaltungsgerichtshof20.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 89/05/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Ersatzarreststrafe stattgegeben, hinsichtlich der Geldstrafe nicht stattgegeben.

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