Verwaltungsgerichtshof 89/05/0064

89/05/0064Verwaltungsgerichtshof24.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989050064.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.