Verwaltungsgerichtshof 89/05/0044

89/05/0044Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Baurecht Nachbar übergangener Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Übergangene Partei Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1990:1989050044.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 10.350,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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